Honorar  

 

Im Gegensatz zu Bank-, Versicherungs- oder Finanzberatern ergibt sich unser Honorar für die Ruhestandsplanung nicht aus vermittelten Produktprovisionen, sondern wie bei Steuer- und Rechtsberatern, aus dem Umfang und der Schwierigkeit der Aufgabe bzw. der Ruhestandsplanung selbst.

Maßgeblich sind die Anzahl der zu analysierenden Verträge und die Ordnung der Unterlagen und damit die Verfügbarkeit der Informationen, die wir für die Analyse benötigen. Es macht also einen Unterschied, ob sie nur drei oder fünf Vertäge haben oder uns einen Umzugskarton mit losen Unterlagen mitbringen.

Vor diesem Hintergrund ermitteln wir in einem ersten kostenlosen Informationsgespräch ihren individuellen Beratungsbedarf und den damit verbundenen voraussichtlichen Zeitaufwand.

Berechnet mit einem festen Stundensatz oder auf Basis einer Pauschalvergütung für die persönliche Beratungszeit, Analyse, Auswertung und Konzept-Erstellung, wird unser Honorar Gegenstand einer individuellen Vereinbarung.

Das Honorar wird spätestens nach Aushändigung und ausführlicher Erläuterung der Ruhestandsplanung fällig, unabhängig davon, ob, wie und wann unsere Mandanten diese umsetzen.

Auf Wunsch unserer Mandanten setzen wir die Zusammenarbeit mit konkreten Produktempfehlungen zur Umsetzung ihrer Ruhestandsplanung, bis hin zum laufenden Vermögensmanagement, gerne langfristig fort.

Sofern wir keine provisionsfreien Produkte verwenden können, machen wir anfallende Provisionen transparent oder rechnen diese auf das gezahlte Honorar an.

Unser Honorar für das laufende Vermögensmanagement sind ebenfalls wie unsere Family Office Dienstleistungen Gegenstand einer individuellen Vereinbarung.

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

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